Eintrag vom 20.06.2015
Eine junge Frau, die sich 2012 bei der Polizei beworben hatte, war wegen trotz erfolgreicher Aufnahmeprüfung abgelehnt worden, weil sie Brustimplatate trug. Die Argumentation der Polizei lautete dahingehend, dass die Frau nicht in der Lage sei, Schutzkleidung zu tragen, weil dadurch zu großer Druck auf die
Silikonimplantate ausgeübt werde, durch den Komplikationen zu befürchten seien.
Die Frau zog vor Gericht und bekam Recht. Der Fall hat eine grundsätzliche Bedeutung und das Gericht entschied Anfang 2014, dass Frauen mit Brustimplantaten Polizistinnen werden dürfen. Typische Polizeieinsätze und das Tragen von Schutzwesten gefährdeten Frauen mit
Brustimplantaten nicht stärker als Bewerberinnen ohne Implantate.
Ein ärztliches Guthaben hatte ergeben, dass es "nicht überwiegend wahrscheinlich" sei, dass
Brustimplantate zu "einer Frühpensionierung oder langen Erkrankungszeiten" führen. Damit war die Voraussetzung, die Bewerbung der jungen Frau wegen "gesundheitlicher Nichteignung" abzulehnen, nicht gegeben, und sie konnte ihre Ausbildung antreten.
Quelle:
spiegel.de