Eintrag vom 24.05.2012
Der Wunsch von Union-Politikern Schönheitsoperationen an Minderjährigen gesetzlich zu verbieten wurde vom Gesundheitsministerium abgelehnt. Auch im Jugendschutzgesetz soll das Verbot nicht verankert werden, da es laut der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (
DGPRÄC) in dieser Hinsicht keinen Handlungsbedarf gibt.
In 2011 wurden nur 1,16% aller Eingriffe an Minderjährigen aus ästhetischen Gründen durchgeführt. „Die Korrektur abstehender Ohren steht zahlenmäßig an erster Stelle. Mit Abstand folgen Eingriffe wie Brustverkleinerungen, die Korrektur einer weiblichen Brust beim jungen Mann oder die Entfernung von Schweißdrüsen bei übermäßigem Schwitzen“, erklärte DGPRÄC-Präsident Peter Vog.
Laut Angaben des Sprechers der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie, Torsten Kantelhardt, gibt es in den Kliniken für plastische Chirurgie sehr wenige Beauty OP Anfragen, die von Jugendlichen kommen. Aber auch wenn, muss der Wunsch gut begründet und durchdacht sein, damit der Teenager tatsächlich als Patient aufgenommen wird.
„Abgesehen davon, dass sich zum Beispiel eine Nase noch mit Anfang 20 verändert, und sie daher vorher nicht korrigiert werden sollte, haben Jugendliche noch kein gefestigtes Selbstbild. Auch ihre Wünsche entstehen meist spontan. Ein verantwortungsvoller Arzt wird eine 15-Jährige mit ungeliebter Höckernase daher ernst nehmen, sie aber auf später vertrösten“, erklärt Herr Kantelhardt. Aus seiner Erfahrung gibt es wenige Anfragen von Teenager in deren Familie sich ein Mitglied schon operiert hat, sondern eher von Mädchen die als Models arbeiten. „Für den Durchschnitts-Teenager ist eine Schönheitsoperation aber kein Thema.“
Quelle: Focus