Die Antwort lautet "Jein”. Zumindest kann die Krankenkasse nicht für die Kosten aufkommen, wenn der Eingriff rein ästhetischen Zwecken dient. Die gute Nachricht ist jedoch, dass medizinisch notwendige Korrekturen von der Krankenkasse übernommen werden.
Dazu zählen: Eine Nasenkorrektur, wenn die Form der Nase dem Patienten das Atmen erschwert (zum Beispiel infolge eines Unfalls oder einer Krebserkrankung); eine Lidstraffung, wenn das „Schlupflid“ das Sehen verhindert; eine Liposuktion im Falle einer Fettverteilungsstörung; eine Bauchdeckenstraffung, wenn die Haut so schlaff ist, dass sich dadurch Falten bilden und eine Entzündungsgefahr besteht oder eine Brustverkleinerung, wenn die Größe der Brüste zu Rückenproblemen führt. Alles andere müssen Patienten in Deutschland aus der eigenen Tasche zahlen.
Quelle: Freenet